Haftungsausschluss - Sicherheitsvorschriften
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Jedem Teilnehmer sind die Gefahren und die damit verbundene Verantwortung beim Schiessen bewusst. Er kennt und beachtet die nachfolgenden Sicherheitsbestimmungen. Während des gesamten Aufenthalts ist den Anweisungen des/der Ausbilder unbedingt Folge zu leisten. Die nachstehenden Sicherheitsvorschriften sind zwingend einzuhalten. Zuwiderhandlungen können zu einem Verweis oder Verzeigung führen.
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1. Alle Waffen sind immer als geladen zu betrachten!
Ich mache keine Ausnahme!
Der Umgang mit Waffen ist konsequent und bedingungslos ernst zu nehmen. Beim Hantieren mit einer Waffe handle ich immer so, wie wenn diese Waffe geladen ist, selbst wenn ich mich vom Gegenteil überzeugt habe!
Schiessunfälle passieren sehr oft, weil der Schütze dachte die Waffe sei ungeladen.
2. Waffe nie auf etwas richten, dass man nicht treffen will!
Sobald ich eine Waffe in die Hand nehme, richte ich die Mündung des Laufes sofort in eine sichere bzw. die sicherste Richtung!
Viele Schiessunfälle sind auf die Nichteinhaltung dieser Regel zurückzuführen. Wenn jemand diese Regel verletzt und darauf aufmerksam gemacht wird, so antwortert dieser in der Regel: „Meine Waffe ist doch nicht geladen!“
Dies widerspricht allerdings der ersten Regel "Alle Waffen sind immer als geladen zu betrachten".
3. Der Zeigfinger ist ausserhalb des Abzugsbügels gestreckt gehalten, solange das Ziel nicht mit der Visiervorrichtung erfasst ist!
Mein Finger geht erst zum Abzug, wenn ich die Waffe auf das Ziel gerichtet und das Ziel mit der Visiervorrichtung erfasst habe. Beim Manipulieren an der Waffe, berührt keiner meiner Finger den Abzug. Speziell der Zeigefinger meiner Schusshand ist deutlich gestreckt, ausserhalb des Abzugsbügels, seitlich an der Waffe aufgelegt!
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Durch einen angeborenen Reflex verkrampft der Mensch in Stresssituationen seine Hände. Die Kraft die dabei ausgeübt wird, kann bis zu 20 kg betragen. Befindet sich der Zeigfinger am Abzug, kann ungewollt ein Schuss ausgelöst werden. Der Zielvorgang benötigt mehr Zeit als nur mit dem Zeigfinger an den Abzug zu gelangen. Der Schütze verliert also keine Zeit, gewinnt dafür an Sicherheit.
4. Ich kenne mein Ziel!
Ich identifiziere mein Ziel immer vor der Schussabgabe!
Ich schiesse nur auf eindeutig identifizierte Ziele und vergewissere mich, was sich vor, neben bzw. hinter dem Ziel befindet! Auch leer abdrücken, z.B. nach dem Entladen, wird in eine sichere Richtung ausgeführt. Im Schiessstand ist der Zielhang / Kugelfang die einzige sichere Richtung!
Als Schütze muss ich mir über die Konsequenzen von Querschlägern, Fehlschüssen und des Durschlagen des Zieles im klaren sein. Ich bin für jeden abgegebenen Schuss verantwortlich.
Hiermit bestätige ich die vier Sicherheitsgrundregeln gelesen und verstanden zu haben und diese bedingungslos einzuhalten!
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Jeder Teilnehmer ist persönlich verantwortlich für sein Verhalten sowie die sachgemässe Bedienung der Waffe in seinen Händen. Unabhängig davon, ob die Waffe sein Eigentum oder geliehen ist oder sich aus anderen Gründen in seinen Händen befindet. Weder die armac gmbh noch ein anwesender Ausbilder oder Instruktor, können bei Verletzungen des Schützen oder eines Dritten sowie bei Sachschäden an der Waffe bzw. sonstigen Gegenständen (Kleider, Ausrüstung etc.) haftbar gemacht werden. Im Sinne von Art. 101 Abs. 2 OR ist die armac gmbh nicht haftbar für Schäden, die ein von ihrem bestimmten Ausbilder oder Instruktor zu verantworten hat.
Schäden an Schiessanlagen, geliehenen Waffen oder Ausrüstungsmaterial, die durch einen Schützen verursacht werden, sind standortunabhängig von ihm bzw. durch seine Haftpflichtversicherung zu bezahlen. Die armac gmbh lehnt somit jegliche Haftung aus dem Schiessbetrieb ab. Jeder Teilnehmer ist selber dafür verantwortlich, sich durch eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abzusichern.
Datenschutz bzw. Persönlichkeitsrecht ist für uns ein wichtiges Thema, alle uns anvertrauten persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Kameraüberwachung vorhanden sein kann.
Der Teilnehmer gibt mit der der Unterschrift das Einverständnis zur Kameraaufzeichnung. Im Weiteren wird der armac gmbh die ausdrückliche Erlaubnis erteilt, das während des Schiessbetriebs entstehende Bildmaterial uneingeschränkt, zu nutzen. Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, muss dies zwingend vor Kursbeginn gemeldet werden.
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Mit nachfolgender Unterschrift bestätigt der Teilnehmer, die Sicherheits-, Haftungs- Teilnahme-, und Datenschutzbestimmungen eindeutig verstanden zu haben und diese zu befolgen.
FEHLSCHÜSSE IN DECKE, WAND, BODEN UND BRÜSTUNG WERDEN MIT CHF 100.00
UND BEI KAMERAS, LAMPEN UND MONITOR MIT CHF 200.00, VERRECHNET.
Als Erinnerungshilfe für die vier Sicherheitsgrundregeln ist der Begriff «G L A S» praktisch :
Im Umgang mit Schusswaffen gilt:
…alle Waffen, immer als GELADEN zu betrachten
…den LAUF in eine sichere Richtung zu halten
…den ABZUG nur zum Schiessen berühren
und das Ziel SICHER identifiziert zu haben
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