
Sicherheitsvorschriften
Haftungsausschluss
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Sicherheitsvorschriften
Jedem Teilnehmer sind die Gefahren und die damit verbundene Verantwortung beim Schiessen bewusst. Er kennt und beachtet die nachfolgenden Sicherheitsbestimmungen. Während des gesamten Aufenthalts ist den Anweisungen des/der Ausbilder unbedingt Folge zu leisten. Die nachstehenden Sicherheitsvorschriften sind zwingend einzuhalten. Zuwiderhandlungen können zu einem Verweis oder Verzeigung führen.
1. Alle Waffen sind immer als geladen zu betrachten!
Ich mache keine Ausnahme! Der Umgang mit Waffen ist konsequent und bedingungslos ernst zu nehmen. Beim Hantieren mit einer Waffe handle ich immer so, wie wenn diese Waffe geladen ist, selbst wenn ich mich vom Gegenteil überzeugt habe! Schiessunfälle passieren sehr oft, weil der Schütze dachte die Waffe sei ungeladen.
2. Waffe nie auf etwas richten, das man nicht treffen will!
Sobald ich eine Waffe in die Hand nehme, richte ich die Mündung des Laufes sofort in eine sichere bzw. die sicherste Richtung! Viele Schiessunfälle sind auf die Nichteinhaltung dieser Regel zurückzuführen.
3. Der Zeigfinger ist ausserhalb des Abzugsbügels gestreckt gehalten!
Mein Finger geht erst zum Abzug, wenn ich die Waffe auf das Ziel gerichtet und das Ziel mit der Visiervorrichtung erfasst habe. Beim Manipulieren an der Waffe, berührt keiner meiner Finger den Abzug.
4. Ich kenne mein Ziel!
Ich identifiziere mein Ziel immer vor der Schussabgabe! Ich schiesse nur auf eindeutig identifizierte Ziele und vergewissere mich, was sich vor, neben bzw. hinter dem Ziel befindet! Als Schütze muss ich mir über die Konsequenzen von Querschlägern, Fehlschüssen und des Durchschlagen des Zieles im Klaren sein. Ich bin für jeden abgegebenen Schuss verantwortlich.
Hiermit bestätige ich die vier Sicherheitsgrundregeln gelesen und verstanden zu haben und diese bedingungslos einzuhalten!
Jeder Teilnehmer ist persönlich verantwortlich für sein Verhalten sowie die sachgemässe Bedienung der Waffe in seinen Händen. Unabhängig davon, ob die Waffe sein Eigentum oder geliehen ist. Weder die armac gmbh noch ein anwesender Ausbilder oder Instruktor können bei Verletzungen des Schützen oder eines Dritten sowie bei Sachschäden haftbar gemacht werden.
FEHLSCHÜSSE IN DECKE, WAND, BODEN UND BRÜSTUNG WERDEN MIT CHF 100.00 UND BEI KAMERAS, LAMPEN UND MONITOR MIT CHF 200.00 VERRECHNET.
Erinnerungshilfe «GLAS»:
GELADEN - alle Waffen sind immer als geladen zu betrachten
LAUF - den Lauf in eine sichere Richtung halten
ABZUG - den Abzug nur zum Schiessen berühren
SICHER - das Ziel sicher identifiziert haben