Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schulungen und Trainings
Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertragliche Beziehung zwischen der armac gmbh in Weinfelden (nachfolgend armac genannt) und den dort lernenden Personen.
Zulassungskriterien
Das Mindestalter für die Teilnahme am Training beträgt grundsätzlich 18 Jahre.
Ausnahmen von diesem Grundsatz werden in den Ausschreibungen festgelegt. Teilnehmer dürfen nicht entmündigt sein, oder unter Krankheiten leiden, welche sie oder andere Teilnehmer in der Durchführung (speziell bei physischen Ausbildungen) ein Risiko darstellen könnten. Ebenso darf keine Alkohol- Suchtmittel- oder Betäubungsmittelabhängigkeit vorhanden sein. Je nach Art der Ausbildung kann durch die Akademie ein Zentralstrafregisterauszug verlangt bzw. ein ärztliches Attest mit Nachweis der physischen
und psychischen Tauglichkeit bei einem Vertrauensarzt verlangt werden. Teilnehmer mit strafrechtlichen Verurteilungen (auch hängige Verfahren) müssen diese von sich aus melden damit diese geprüft und durch die Akademie gutgeheissen werden können. Wer wegen Delikten gegen Leib und Leben vorbestraft ist, kann nicht zum Training zugelassen werden.
Wer falsche Angaben macht, relevante Tatsachen verschweigt, die Sicherheit der anderen Trainierenden gefährdet oder sich ungebührlich verhält, kann ohne Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Mitgliederbeiträge oder Kursgebühren mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.
Vertrag
Schulungen
Kursanmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag über eine Schulung kommt zu Stande, wenn die Anmeldung fristgerecht eingereicht und diese durch die armac per Rechnungsstellung gutgeheissen wird. Der definitive Anspruch auf Teilnahme besteht, nach vollumfänglichem Zahlungseingang. Jede Kursanmeldung ist verbindlich, persönlich und nicht übertragbar. Vorbehalten bleiben die unter «Zulassungskriterien» beschriebenen Punkte.
Trainings
Der Vertrag über eine Teilnahme an regulären Trainings kommt durch Genehmigung des Antrags zustande und wird für die vereinbarte Vertragsdauer abgeschlossen. Die Trainingsberechtigung durch eine Anmeldung verpflichtet den Teilnehmer zur Teilnahme am Training. Jede Trainingsanmeldung ist verbindlich, persönlich und nicht übertragbar.
Vorbehalten bleiben die unter «Zulassungskriterien» beschriebenen Kriterien.
Foto- Film und Tonrechte
Sie übertragen armac gmbh hiermit eine unabänderliche, unbefristete, nicht exklusive, übertragbare, weltweit gültige Lizenz, alle Aufzeichnungsinhalte die in und währen Schulungen und Trainings fotografiert, gefilmt oder aufgezeichnet werden zu verwenden, kopieren, veröffentlichen, streamen, speichern, öffentlich aufzuführen, zeigen, übertragen, scannen, neu zu formatieren, verändern, redigieren, übersetzen, auszugsweise zu nutzen, adaptieren und zu verbreiten.
Zahlungsbedingungen
Zahlungsfristen
Die versandten Rechnungen sind jeweils zahlbar innert 10 Tagen.
Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.- verrechnet.
Die armac behält sich im Falle des Zahlungsverzugs oder bei wiederholten Unregelmässigkeiten im Zahlungsverkehr das Recht vor, den Vertrag aufzulösen.
Teilzahlungen sind nicht möglich.
Abo-Gebühren
Die Abo-Gebühr muss bei einem Neu-Abschluss im Trainingscenter in bar oder mit EC-Maestro / VISA oder Master Card beglichen werden. Bei der Erneuerung ist die Zahlung innert 10 Tagen ab Rechnungsstellung fällig.
Schulungs-Gebühren
Die Schulungs-Gebühr muss vollständig und vor Beginn der jeweiligen Ausbildung beglichen werden.
Die Bezahlung kann in Bar, mit EC-Maestro / VISA oder MasterCard im Trainingscenter oder per Rechnung durch Überweisung erfolgen.
Nichterscheinen / Unterbruch / Rücktritt / Absage
Training
Die allfällige Nichtinanspruchnahme des Leistungsangebotes der Akademie durch die Trainierenden berechtigt weder zu einer Rückforderung noch zur Geltendmachung einer Reduktion der bezahlten Abo-Gebühr.
Meldet ein Trainierender einen Trainingsunterbruch von mindestens zwei Monaten (z.B. in Folge Auslandaufenthalts) spätestens 10 Tage vor Beginn des Unterbruchs oder ist er für mindestens einen Monat wegen Krankheit oder Unfall am Training verhindert, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages um die Dauer des Unterbruchs.
Krankheits- und unfallbedingte Absenzen sind mittels ärztlichen Zeugnisses nachzuweisen.
Die Bearbeitungsgebühr für den Trainingsunterbruch beträgt CHF 20.-
Schulungen
Widerruft ein Teilnehmer seine Kursanmeldung und tritt dadurch vom Vertrag zurück oder erscheint er nicht zum Kurs, ist die Kursgebühr wie folgt geschuldet:
- 50% der Schulungs-Gebühr bei Absage innerhalb von 21 bis 10 Tagen vor Kursbeginn.
- 100% der Schulungs-Gebühr bei Absage innerhalb von 9 bis 0 Tagen vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen.
Ist ein Teilnehmer wegen eines Todesfalls innerhalb seiner Familie oder wegen Krankheit oder Unfalls kurzfristig an der Kursteilnahme verhindert, wird ihm bei Vorlage entsprechender Belege die Kursgebühr für einen späteren Termin gutgeschrieben. Andere Hinderungsgründe begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.
Hausordnung / Schulungs- & Trainingszeiten / Inhalte / Austragungsorte
Die Auszubildenden haben sich an die geltende Hausordnung sowie an die Weisungen des Ausbildungs- und Instruktoren Personals sowie der Geschäftsleitung von armac zu halten. Bei groben Verstössen können fehlbare Personen einmalig oder dauerhaft von der weiteren Teilnahme an Schulungen oder Trainings ausgeschlossen werden. Bereits bezahlte Gebühren für Schulungen oder Training verfallen dabei ohne Rückerstattungsanspruch.
Inhalt und Dauer und Austragungsorte der Schulungen und Trainings sowie die Auswahl des Ausbildungspersonals werden durch die armac bestimmt. Die Ausbildungseinheiten sind in Lektionen angegeben, eine Lektion dauert 50 Minuten.
Die Schulungs- und Kurszeiten werden durch die armac bekannt gegeben. An gesetzlichen Feiertagen sowie zwischen Weihnachten und Neujahr finden keine Trainings oder Kurse statt.
Während den Schulferien kann das armac die Trainingseinheiten reduzieren oder ganz einstellen. Betrieblich bedingte Verschiebungen von Schulungen oder Trainings sowie Ausfälle einzelner Einheiten bleiben vorbehalten und rechtfertigen keinen Anspruch auf Rückerstattung der Abo-Gebühr.
Das nicht autorisierte Mitführen von Waffen, gefährlichen oder illegalen Gegenständen hat mit sofortiger Wirkung einen Ausschluss aus dem Ausbildungsprogramm zur Folge.
Versicherung und Haftung
Alle Trainierenden sind für einen ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere Haftpflicht- und Unfall-Versicherung (NBU), selbst verantwortlich.
Sie haften für sämtliche Schäden, welche sie am Material des Trainingscenters oder gegenüber Drittpersonen verursachen. Für Unfälle, Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Wertsachen oder sonstigen Gegenständen der Trainierenden übernimmt die Akademie keine
Haftung.
Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der armac gmbh.
Webshop
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Geschäftsverkehr zwischen armac gmbh und den Bestellern. Massgebend ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Preisangaben
Die Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Bestellung und Auftrag
Eine Bestellung wird von den Bestellern online im Internet ausgelöst und ist grundsätzlich verbindlich. armac gmbh nimmt den Auftrag an sendet eine Auftragsbestätigung und eine Rechnung mit Angabe der Postkontoverbindung, per E-Mail zurück. Sobald der Betrag auf unserem Postkonto verbucht ist wird die Bestellung ausgelöst.
Eine Lieferung per Nachnahme ist ebenfalls möglich Artikel die längere Lieferfristen haben werden erst nach Versandbereitschaft in Rechnung gestellt. Mit der Bestellung anerkennen die Besteller die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Lieferbedingungen
Auslieferung erfolgt in der Schweiz, vorausgesetzt der nötigen Bewilligungen bei Waffen. Bei einer allfälligen Lieferverzögerung werden die Besteller per E-Mail informiert.
Zahlungsbedingungen
Vorauszahlung oder per Kreditkarte.
Umtausch
Die Artikel können umgetauscht werden, wenn sie bei den Bestellern defekt ankommen.
Falschlieferungen oder Artikel mit Herstellungsfehlern werden ebenfalls umgetauscht.
Schicken Sie Rücksendungen immer ausreichend frankiert und legen Sie die Originalrechnung der Rücksendung bei. Unfrankiert zurückgesandte Waren können nicht angenommen werden. Wir behalten uns vor, Ihnen die dafür anfallenden Mehrkosten zu berechnen. Ansonsten gilt kein Umtauschrecht.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gelten die Bestimmungen des schweizerischen Rechtes. Gerichtsstand ist 8570 Weinfelden
Widerrufsbelehrung
Ihr Recht auf Rückzug auf einen abgeschlossenen Vertrag mit armac gmbh basiert auf Artikel 40 OR.
Widerrufsfolgen
Die daraus entstehenden Aufwendungen können dem Kunden berechnet werden.
Versandspesen und damit verbundene Versicherungen gehen zu Lasten des Kunden.